Dr. Stefan Jenkel, Jahrgang
1958, Studium an der Universität Göttingen,
Abschlussexamen im Jahre 1985.
Promotion 1994 zum Thema "Therapie als Strafersatz",
einer empirischen Untersuchung bei Richtern und Staatsanwälten
mit Schwerpunkt im Betäubungsmittel- und Sexualstrafrecht.
Während der Doktorarbeit Referendariat in Bremen,
2. Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt 1992.
Seit dieser Zeit Rechtsanwalt und Strafverteidiger.